Foto: D. Möller / DRK e.V.

Fahrdienst

Ansprechpartner

Herr
Ronny Ließ

Tel: 03435 90 20 18

r.liess(at)drk-to(dot)de

Reithausstraße 2
04758 Oschatz

Nicht jeder Mensch hat ein Auto.
Viele Menschen möchten oder können nicht mehr selbst fahren.
Weil sie zu alt sind oder krank oder behindert.
Diesen Menschen hilft das Deutsche Rote Kreuz.
Mit einem Fahr-Dienst.
Sie möchten an einen Ort und kommen selbst nicht dort hin?
Dann bringen wir Sie sicher an das Ziel und wieder zurück.

Das Angebot

Mit unserem Fahr-Dienst kommen Sie sicher an Ihr Ziel.
Auch mit einem Roll-Stuhl oder einem anderen Hilfs-Mittel.
Der Fahr-Dienst bringt Sie zur Arbeit oder zum Arzt.
Oder zu einem Freund. Wir bringen Sie an viele Orte. Zum Beispiel:
  • Zum Arbeits-Platz.
  • Zum Arzt oder zum Kranken-Haus.
  • Zur Kur oder in eine Fach-Klinik für Erholung.
  • Zu einer Veranstaltung.
  • Zu einem Ausflug.
  • Es gibt auch Betreutes Reisen.
  • Zum Einkaufs-Laden.
  • Zu Freunden oder einem Mitglied der Familie.

Wir tragen...

... Menschen mit Behinderung und körperlichen Einschränkungen im Tragestuhl über Barrieren, um ihnen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Unsere Mitarbeiter...

  • besitzen die Zulassung im Bereich der Personenbeförderung und verfügen über die entsprechenden Kenntnisse der Erster Hilfe
  • haben mehrjährige Erfahrungen im Umgang mit Menschen mit Behinderung und hilfebedürftigen Menschen
  • besitzen umfangreiche Ortskenntnisse im Altkreis Torgau-Oschatz
  • befördern Sie fachgerecht in unseren entsprechend ausgerüsteten hochmodernen Fahrzeugen - egal ob mit oder ohne Rollstuhl, Tragestuhl, Rollator oder auch Liegend

Unser Fuhrpark...

  • Kleinbusse zur Beförderung von Einzelpersonen oder Gruppen
  • Kleinbusse mit Auffahrrampen sowie Rückhaltesystemen für den Transport im Trage- oder Rollstuhl
  • Kleinbusse mit Auffahrrampen zur Beförderung von bis zu sechs im Rollstuhl sitzenden Personen und zwei gehfähigen Personen
  • Krankenwagen zur Liegendbeförderung von Patienten

Kosten

Bitte nehmen Sie Kontakt mit unseren Disponenten auf. Wir informieren Sie gern über Kosten für Ihre individuellen Anliegen und über Möglichkeiten der Kostenübernahme, z. B. durch Sozialamt, Krankenkasse oder Pflegeversicherung. In bestimmten Fällen werden die Kosten für eine begrenzte Anzahl von Fahrten übernommen.

Die Übernahme der Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung erfolgt, bis auf die vom Gemeinsamen Bundesausschuss in den sogenannten Krankentransport-Richtlinien festgelegten besonderen Ausnahmefällen, nur nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse. Zu den besonderen Ausnahmefällen zählen beispielsweise Fahrten zur onkologischen Strahlen- und Chemotherapie sowie zur ambulanten Dialysebehandlung. Auch Schwerbehinderte bekommen die Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung u.a. dann erstattet, wenn sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (blind) oder "H" (hilflos) besitzen oder den Pflegegrad 3,4 oder 5 nachweisen können. Bei Pflegegrad 3 muss die eingeschränkte Mobilität zusätzlich von einem Arzt dokumentiert werden.

Erfolgt keine Kostenübernahme, gelten folgende Selbstzahlerpreise:
Gültig für einfache Fahrten (Hin- und Rückfahrten gelten jeweils als Einzelfahrt)

  • Preis pro Besetztkilometer: 2,30 €
  • Pauschale für Rollstuhlbeförderung: 20,00 €
  • Pauschale für Tragestuhl- oder Liegendbeförderung: 35,00 €

Zusätzliche Pauschalen bei besonderen Einsatzbedingungen:

  • Grundpauschale bei Kurzstrecken (bis 20 km): 5,00 €
  • Wartezeit (je 15 Minuten): 9,00 €
  • Anfahrtspauschale bei Leerfahrt: 15,00 €
  • Außerortspauschale: 15,00 € (gilt bei deutlich überdurchschnittlicher Leerfahrt, z. B. wenn die Leerkilometer mehr als 15 km über den Besetztkilometern liegen)

Sie sind unsicher, welche Kosten auf Sie zukommen?
Wir beraten Sie gerne persönlich – rufen Sie uns an!